Der Begriff " Freiwillige Feuerwehr":
Auch wenn die Feuerwehr dem Betrachter nach außen hin manchmal vereinsähnliche Strukturen aufzeigt:
Eine Freiwillige Feuerwehr besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit! Sie ist vielmehr eine Einrichtung der
Stadt (Kommune) mit dem Ziel der Gefahrenabwehr für Menschen, Tiere u. Sachgüter. Träger ist die Stadt
Rheinfelden/Bd.
Feuerwehrdienst = Ehrenamt:
Die aktiven Feuerwehrangehörigen nehmen ihre Aufgaben, die im Landesfeuerwehrgesetz u. den Satzungen geregelt sind,
ehrenamtlich u. unentgeldlich wahr.
Der Feuerwehr beitreten kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist u. einen einwandfreien Leumund vorweist. Das aktive
Dienstalter endet spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Der
Eintritt ist freiwillig, die regelmäßige Teilnahme am Übungs- u. Einsatzdienst aber
Pflicht.
Die Feuerwehr führt Jugendliche in einer eigenen Jugendgruppe im Alter zwischen
10 u. 18 Jahren mit einer Mischung aus ca. 2/3 Spiel, Lager / Fahrten u-. 1/3
Feuerwehrtechnik an die Belange des aktiven Dienstes heran.
Erforderlich ist ein Eignungsnachweis als Atemschutzgeräteträger(in) nach G26. Gibt ein hierfür geeigneter
Arzt grünes Licht, erfolgt in der Regel eine 3-4 wöchige Grundausbildung am Standort. Diese umfaßt auch
einen 2-jährigen Übungs u. Einsatzdienst in der eigenen Abteilung (Feuerwehr). Daran schließt sich eine
Ausbildung als Atemschutzgeräteträger an. Je nach Neigung u. Bedarf können weitere
Ausbildungsabschnitte folgen. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung auch während der Arbeitszeit
erfolgen. Die Kommune trägt in diesem Fall die Lohnausfallkosten. Dieses gilt auch für Einsatzstunden
während der Arbeitszeit.
Die Ausbildung wird mit größtmöglicher Praxisnähe betrieben. Frauen sind bei gleicher Eignungsvorraussetzung willkommen.
Eine Erhöhung der Frauenquote ist ausdrücklich ge-
wünscht u. wird auch vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg unterstützt.
Auch wir brauchen engagierte Mitstreiter! Sie sind interessiert?
Die Freiwillige Feuerwehr steht ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Zuständig zeichnen der jeweilige Abt.-kommandant oder sein Stellvertreter.
Sie erreichen uns vor Ort in den Montagsproben oder aber telefonisch unter nachfolgend aufgeführten Telefonnummern: